Kann ich mit meinem normalen Krankenschein zum Heilpraktiker gehen ?
Die Kosten für Heilpraktiker werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Einzige Ausnahme: Seit 2012 bieten einige Gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern an, osteopathische
Behandlungen zu bezuschussen, auch wenn diese bei einem Heilpraktiker durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Am besten kontakten Sie bei Interesse Ihre Gesetzliche Krankenkasse und fragen dort nach.
Übernehmen die Privaten Krankenkassen die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung ?
Die Privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Heilpraktiker je nach Versicherungsvertrag und AGBs der jeweiligen Gesellschaft. Bitte lesen Sie sich im Zweifelsfall Ihren
Versicherungsvertrag genau durch oder informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. dem Versicherungsvertreter.
Als Mitglied einer Privaten Krankenversicherung können Sie - falls gewünscht - vor Antritt einer Behandlung einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrem Sachbearbeiter erhalten.
Ich bin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, habe aber eine private Zusatzversicherung für Krankheitskosten abgeschlossen.
Auch hier gilt das bei Privatpatienten gesagte. Die Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Versicherungsvertrag und AGBs der jeweiligen Gesellschaft.
Wie ist es mit der Beihilfekasse, z.B. bei Beamten ?
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Heilpraktikerbehandlung. Sie können vor Antritt der Behandlung mit einem Kostenvoranschlag anfragen, wieviel der Kosten Ihnen von der Beihilfe erstattet werden
Was kostet eine Heilpraktikerbehandlung ?
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH85.
Die Stundensätze sind - je nach der betriebswirtschaftlichen Berechnung der einzelnen Praxen - sicher von Praxis zu Praxis unterschiedlich.
In meiner Praxis wird der erste Termin mit € 140 berechnet und dauert ca. eine Stunde. Wenn Sie weiter entfernt von meiner Praxis wohnen oder wenn es um bestimmte Verfahren oder Erkrankungen
geht (z.B. Hochdosistherapie mit Vitamin D, Autoimmunerkrankungen, MCAS, ME/CFS) ist es sinnvoll, für Ihren ersten Termin zwei Stunden einzuplanen (Kosten: € 280). Wenn Sie in einer Privaten
Krankenkasse versichert sind, dann übernimmt diese von den Kosten für den ersten Termin in meiner Praxis maximal EUR 80.-
Die Kosten für die weiteren Termine richten sich nach dem dafür notwendigen Zeitaufwand und liegen in den meisten Fällen zwischen € 20.- und € 140.- je nach Behandlung und Zeitaufwand
In meinem Fall sollen Laboruntersuchungen durchgeführt werden.
Kann ich die nicht bei meinem Hausarzt in Auftrag geben?
Natürlich ist ein Standardlabor (z.B. Blutbild, Leberwerte, Blutfette etc.) wichtig und liefert einige interessante Informationen.
Die für meine Therapie notwendige Diagnostik fußt aber im Wesentlichen auf speziellen immunologischen Untersuchungen bzw. Stoffwechselanalysen, die weder Teil des Systems der Gesetzlichen
Krankenkassen noch Teil der Routineanalysen in der Schulmedizin sind.
Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen Ihres ersten Termins - sofern Laboruntersuchungen bei Ihnen notwendig sind - einen detaillierten Kostenvoranschlag.